Berichtszeitraum 2020 bis 2022 Dritter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit
(Externer Link)Auch die Lage von muslimischen Uigurinnen und Uiguren und weiteren religiösen Minderheiten in China ist weiterhin schlecht. Anhaltende Berichte, unter anderem der Vereinten Nationen, über willkürliche Internierung nimmt die Bundesregierung mit großer Sorge wahr.
Der Bericht umfasst neben einem systematischen Länderteil mit 41 Kapiteln auch zwei Themenkapitel. Darin werden die Religionsfreiheit indigener Völker und der Beitrag der Religionen zu nachhaltiger Entwicklung thematisiert. Schwabe kommt mit dem Bericht dem Beschluss des Deutschen Bundestags nach, der die Bundesregierung beauftragt, alle zwei Jahre über die Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu berichten.
Bisher wenig sichtbar im politischen und im wissenschaftlichen Diskurs war die Lage der Religionsfreiheit von indigenen Völkern. Mit dieser Schwerpunktsetzung betritt die Bundesregierung Neuland. Unterstützt wurde sie bei der Erstellung des Berichts durch ein wissenschaftliches Gutachten von Prof. Heiner Bielefeldt und Dr. Volker von Bremen, das dem Bericht beigelegt ist. Es kommt zu dem Schluss, dass die indigene Spiritualität der Kosmovision – der Blick indigener Völker auf den Kosmos und die Entstehung der Welt – und die Verbindung Indigener mit ihren angestammten Territorien viel stärker als Teil der Religions- und Weltanschauungsfreiheit verstanden werden müssten und stärker in der Außen- und Entwicklungspolitik verankert werden sollten. Dieser Ansatz ist in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bereits angelegt, etwa durch ihr Engagement für den Erhalt tropischer Wälder oder nachhaltiger Lieferketten.
Im zweiten Teil des Schwerpunktkapitels wird herausgestellt, welchen Beitrag die Religionen zu nachhaltiger Entwicklung leisten können. So ist die Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) vielerorts nur mit den Religionsgemeinschaften als starkem Teil der Zivilgesellschaft möglich. Die Erfahrung zahlreicher Projekte lehrt, dass die Gesamtgesellschaft durch das Engagement und das Know-how der Religionsgemeinschaften profitieren kann, etwa in der gesundheitlichen Versorgung, der Friedensarbeit in Krisengebieten oder bei der Zusammenarbeit mit sozialen Minderheiten. Es gilt, diese Potenziale weiter zu nutzen und die Zusammenarbeit auszubauen, wo immer möglich.
Zusammenfassungen
Berichtszeitraum 2018 bis 2019 Zweiter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit
Das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit wird weltweit zunehmend eingeschränkt und infrage gestellt. Das ist eine zentrale Botschaft des zweiten Berichts der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit, der im Oktober 2020 vorgestellt wurde.
Der Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit hat einen Länderteil und einen thematischen Teil. Im Länderteil des Berichts wird über 30 Länder berichtet, in denen die Entwicklungen im Berichtszeitraum 2018 bis 2019 von besonderem Interesse waren. Er zeigt beispielsweise, dass im Irak auch nach Ende der Terrorherrschaft des IS die Lage religiöser Minderheiten prekär ist, und die Rückkehr der Jesiden und Christen in ihre Heimatregionen schleppend verläuft.
Der Bericht hebt aber auch positive Entwicklungen hervor, wie beispielsweise im Sudan, wo erst kürzlich die Straftat der Apostasie, also der Abfall vom Glauben, abgeschafft wurde. Auch wurde Weihnachten im Sudan zum nationalen Feiertag erklärt.
Der Bericht vertieft auch drei Themenfelder, in denen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in besonderem Maße eingeschränkt ist:
- Blasphemie- und Anti-Konversionsgesetze: In mehr als 70 Staaten weltweit gibt es menschenrechtswidrige Blasphemiegesetze. Sie dienen oft dazu, religiöse Minderheiten zu diskriminieren und die Meinungsfreiheit einzuschränken. Auch das Recht auf Konversion ist in vielen Ländern eingeschränkt.
- Digitale Kommunikation: Online-Hassrede hat einen verheerenden Einfluss auf die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, ist oft an reale Ereignisse geknüpft und verstärkt häufig existierende Konflikte. In Myanmar beispielsweise wurde Hassrede gegen die Rohingya über die sozialen Medien verbreitet und trug zur Verschärfung des ethnischen Konflikts bei.
- Staatliche Bildungssektoren: Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist auch im Bildungssektor oft Einschränkungen unterworfen, was den Menschenrechten widerspricht.
Stand: 26.02.2024