Urheberrecht© Pfarrmedien Österreich, Gerd Neuhold, via flickr, CC BY-NC 2.0
Rechtliche Grundlagen Religions- und Weltanschauungsfreiheit
Das Menschenrecht auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit, wie es vollständig heißt, ist unter anderem in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) verankert. Diese sind die wichtigsten internationalen Standards.
Auch das deutsche Grundgesetz garantiert die Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Dies umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat zu bekunden und auszuüben. Es umfasst auch die Freiheit, seine Religion zu wechseln und die Freiheit keine Religion oder Weltanschauung zu haben (negative Religionsfreiheit).
Menschenrechte sind unteilbar und universell
Durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Ratifizierung des Zivilpakts und der weiteren menschenrechtlichen Konventionen und Verträge durch die meisten Staaten weltweit erlangen die Menschenrechte universelle Verbindlichkeit. Ihr Anspruch leitet sich aus der angeborenen Würde des Menschen ab.
Das Streben nach einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, ist im zweiten Absatz der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als höchstes menschliches Streben anerkannt. Somit kommt der Glaubensfreiheit im Zusammenhang mit den anderen Grundfreiheiten große Bedeutung zu.
Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit schützt den einzelnen Menschen
Das Menschenrecht auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit schützt nicht eine Religion als solche, sondern den einzelnen Menschen, das Individuum. Religionen oder Traditionen dürfen nicht zur Verletzung oder Relativierung der Menschenrechte missbraucht werden. Dies betrifft beispielsweise Frauenrechte oder die Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung.
Stand: 26.02.2024