Erklärung Schwabe: Selbstbestimmungsrecht der Ukraine und Menschenrechte schützen!
„Bei allen Verhandlungen über die Zukunft der Ukraine muss diese beteiligt werden. Ihr Selbstbestimmungsrecht muss an erster Stelle stehen und nicht Rohstoff-Deals, die Menschenrechtsverletzungen und Gräueltaten durch Russland im Nachhinein legitimieren.
Russland verletzt weiter täglich Menschenrechte der Ukrainerinnen und Ukrainer und wendet dafür Terror und Gewalt systematisch an. Auch das Menschenrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit greift Russland mutwillig an, indem Angehörige von Religionsgemeinschaften bedroht, verschleppt und gefoltert werden und bereits 67 religiöse Würdenträger ermordet wurden, teils sogar bei religiösen Handlungen. 643 Kirchen und heilige Stätten sind im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine beschädigt oder zerstört und nicht zur russisch-orthodoxen Kirche gehörige Religionsgemeinschaften in den durch Russland besetzten Gebieten aufgelöst oder zwangseingegliedert worden.
Der Missbrauch von Religion für die Kriegsführung, wie ihn Russland unter der nationalistischen Ideologie der ‚Russischen Welt (Russki Mir)‘ systematisch betreibt, ist kein legitimes strategisches Mittel und darf deshalb bei Verhandlungen über die Zukunft der Ukraine nicht einmal ansatzweise in Kauf genommen werden. In der Ukraine geht es jetzt um die Verteidigung von Selbstbestimmungsrecht, Demokratie und Pluralismus, für die die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein ganz wichtiger Gradmesser ist. Auch für die Ukraine nach dem russischen Angriffskrieg werden die in der Verfassung verankerte Trennung von Staat und Kirche und eine Förderung des traditionell starken Pluralismus der Religionsgemeinschaften wichtige Voraussetzungen bleiben, um die Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu wahren.“