Sehr geehrte Damen und Herren,
das Recht auf freie und ungehinderte Ausübung einer Religion oder einer Weltanschauung ist ein universelles Menschenrecht. Vier von fünf Menschen weltweit fühlen sich einer Religion beziehungsweise einer religiösen Tradition zugehörig. Religion ist ein wichtiger Teil der eigenen Identität und prägt Wertvorstellungen, Zusammenleben und Zusammenhalt von Gesellschaften. Trotz ihrer Diversität gilt dies gerade auch für indigene Völker. Vielfach von politischer und gesellschaftlicher Marginalisierung betroffen, kämpfen Indigene um die gesellschaftliche und juristische Anerkennung ihrer Kultur, ihrer Lebensweise, ihrer Religion und ihrer Territorien.
Die Religionsfreiheit Indigener steht unter Druck: vor allem wegen der teils heftigen Auseinandersetzungen um den angestammten Lebensraum. Bergbau, Infrastrukturprojekte, illegaler Holzeinschlag – die wirtschaftlichen und politischen Interessen stehen häufig über denen der Indigenen in Bezug auf ihre Territorien und ihre Religionsfreiheit. Territorien sind fest mit der religiösen Vorstellung Indigener verbunden. Mit dem Verlust von wirtschaftlichen Räumen gehen auch religiöses und spirituelles Erbe unwiederbringlich verloren. Unter Druck gerät die freie Ausübung indigener Religionen aber auch durch aggressive und erzwungene Missionierung sowie Vormachtstellungen von anderen Religionen in Teilen der Welt.
Als Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit möchte ich gerne verstärkt einen Fokus auf Indigene und ihre Religionsfreiheit legen.
Ich lade Sie herzlich zu meiner Konferenz „Spirituelles Erbe und geerbte Konflikte – Indigene und ihre Religionsfreiheit“ am Montag, den 21. November 2022, von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr in das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Berlin, Stresemannstraße 94, ein.