Konferenz Indigene und ihre Religionsfreiheit
José Francisco Calí Tzay, Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Rechte indigener Völker, im Publikum der Konferenz „Spirituelles Erbe und geerbte Konflikte – Indigene und ihre Religionsfreiheit“ am 21. November 2022 im BMZ in Berlin
Um das Thema stärker in den Fokus zu rücken, richtete der Beauftragte der Bundesrepublik für Religions- und Weltanschauungsfreiheit Frank Schwabe im BMZ die Konferenz „Spirituelles Erbe und geerbte Konflikte – Indigene und ihre Religionsfreiheit“ aus.
Dr. Nazila Ghanea, Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie José Francisco Calí Tzay, Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Rechte indigener Völker forderten, dass die religiöse Bedeutung von Territorien stärker in der politischen Debatte um die Rechte indigener Menschen berücksichtigt wird. Denn: Territorien sind fest mit der religiösen Vorstellung Indigener verbunden. Mit dem Verlust von wirtschaftlichen Räumen gehen auch religiöses und spirituelles Erbe unwiederbringlich verloren.
Alberto Acosta Espinosa, ehemaliger Minister für Energie und Bergbau Ecuador, machte deutlich, dass es viele ungelöste Konflikte zwischen Extraktivismus, Bergbau und Bodenschätzen sowie Landrechten Indigener gibt. Er sprach sich für einen Schuldenerlass der Amazonas-Länder aus, wenn diese im Gegenzug Regenwald schützen und die Rechte Indigener achten.
Unter Druck gerät die freie Ausübung indigener Religionen aber auch durch aggressive und erzwungene Missionierung sowie Vormachtstellungen von anderen Religionen in Teilen der Welt. Dazu nahmen unter anderem Kardinal Alvaro Ramazzini sowie Pfarrer José Pilar Alvarez Cabrera Stellung. Sie vertreten den Ansatz eines integrativen und respektvollen Umgangs zwischen indigener Spiritualität und der Kirche. Beide standen und stehen wegen ihres Einsatzes für Indigene in Guatemala unter Druck. Pfarrer Cabrera musste mit seiner Familie mittlerweile das Land verlassen.
Frank Schwabe sicherte in seinem Schlusswort zu, intensiv zu prüfen, ob die bestehenden Mechanismen und die Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit für den Schutz der Religionsfreiheit Indigener ausreichend sind.