Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Weltanschauungsfreiheit Beauftragter Frank Schwabe auf Welthumanist*innen-Tag in Berlin

21. Juni 2024 | „Die Weltanschauungsfreiheit spielt selbstverständlich eine Rolle in meiner Arbeit“, so fasst es Frank Schwabe auf dem Welthumanist*innentag in Berlin zusammen. Neben der Freiheit eines jeden Menschen, eine Religion auszuüben, umfasse Artikel 18 im Pakt der bürgerlichen Grundrechte eben auch die Freiheit, einer Weltanschauung anzugehören.

Gerade Humanistinnen und Humanisten als gewichtige Akteur*innen für gesellschaftliche Werte wie Toleranz, Selbstbestimmung und Solidarität stünden in vielen Ländern der Welt unter Druck. Prominentes Beispiel ist Mubarak Bala, der in Nigeria zu einer 24-jährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Dem muslimisch aufgewachsenen Bala hatte man zuvor Blasphemie vorgeworfen.

Beauftragter Frank Schwabe diskutiert die Lage der Weltanschauungsfreiheit auf dem Welthumanist*innen-Tag am 21. Juni 2024 in Berlin.
Beauftragter Frank Schwabe diskutiert die Lage der Weltanschauungsfreiheit auf dem Welthumanist*innen-Tag am 21. Juni 2024 in Berlin.

Frank Schwabe plädierte auf der Konferenz mit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern dafür, Angehörige von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nicht getrennt voneinander zu betrachten. Das Muster für Unterdrückung und Verfolgung sei ähnlich.

„Dort, wo Menschenrechte, wo die Religionsfreiheit unter Druck stehen, kann man sicher davon ausgehen, dass auch weltanschauliche Organisationen Repressionen ausgesetzt sind“, die Mechanismen zum Schutz der Weltanschauungsfreiheit weltweit seien deshalb ähnlich wie die der Religionsfreiheit: hinschauen, dokumentierten und thematisieren. Der 3. Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit sei eine gute Grundlage.