Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Bilanz Ein Jahr Anerkennung des Genozids – Schwabe: „Êzîdinnen und Êzîden haben nach dem Genozid ein Recht auf Rückkehr in ihre Heimat“

Vor einem Jahr hat der Deutsche Bundestag die schrecklichen Gräueltaten des IS an den Êzîdinnen und Êzîden als Genozid anerkannt. Der Beschluss fand in Irak und vielen anderen Ländern große Anerkennung. Er ging einher mit dem klaren Auftrag an die Bundesregierung, die êzîdische Gemeinschaft im Irak weiterhin zu unterstützen und den Wiederaufbau ihres Siedlungsgebiets, die Sindjarregion, zu unterstützen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung spielt dabei eine zentrale Rolle.

Frank Schwabe zu Gast in Lalisch, dem Heiligtum der Êzîdinnen und Êzîden im Irak

Frank Schwabe zu Gast in Lalisch, dem Heiligtum der Êzîdinnen und Êzîden im Irak

Frank Schwabe zu Gast in Lalisch, dem Heiligtum der Êzîdinnen und Êzîden im Irak

Nach einem Jahr zieht der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Frank Schwabe, ein überwiegend positives Fazit, macht aber gleichzeitig deutlich, dass die gemeinsamen Anstrengungen in der Bundesregierung nicht nachlassen dürfen.

Insgesamt hat sich die Sicherheitslage im Land und in der Region trotz weniger Rückschritte verbessert. Militärisch gilt der IS als besiegt und übt keine territoriale Kontrolle mehr aus. Dennoch ist das Leben der Êzîdinnen und Êzîden nach wie vor geprägt durch den Genozid des sogennanten Islamischen Staates. Deutschland unterstützt daher weiterhin die Aufklärung und Dokumentation der Verbrechen und den verbesserten Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung von Betroffenen. Dazu zählen insbesondere überlebende Frauen und Mädchen sowie Kinder, die in Folge sexualisierter Gewalt durch den sogenannten IS geboren wurden. Deutschland unterstützt zudem Überlebende, die ihnen nach irakischem Recht zustehende Kompensation geltend zu machen.

Der Wunsch vieler Êzîdinnen und Êzîden nach einer Rückkehr in den Sindjar ist nach wie vor groß, eine Vielzahl der vom BMZ geförderten Maßnahmen wird daher auch umgesetzt. Im Zentrum der Aktivitäten steht neben der Wiederherstellung von Lebensgrundlagen, insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich, auch der Wiederaufbau von Basisinfrastruktur und Wohnhäusern. So stellt das BMZ über ein Vorhaben der KfW in Zusammenarbeit mit UNOPS zusätzliche 15 Millionen Euro für die Instandsetzung und/oder den Neubau zerstörter Wohneinheiten bereit.

„Die politischen Rahmenbedingungen für eine Stabilisierung der Region, den Wiederaufbau und die Rückkehrmöglichkeiten für Êzîdinnen und Êzîden haben sich im letzten Jahr verbessert. Wichtig ist nun, dass die Unstimmigkeiten zwischen der zentralirakischen Regierung und der kurdischen Regionalregierung zur Zukunft der Sindjarregion ausgeräumt werden und Sicherheit vor Ort gewährleistet ist. Auch aus migrationspolitischen Gründen besteht eine hohe Notwendigkeit, alle diplomatischen Mittel, die Deutschland besitzt, auszuschöpfen“, betont Frank Schwabe. Immer noch lebten zu viele êzîdische Familien in Flüchtlingslagern. Es wäre dramatisch, wenn knapp zehn Jahre nach dem Genozid des IS die êzîdische Gemeinschaft keine Zukunft in ihrer Heimat sieht. „Êzîdinnen und Êzîden haben nach dem Genozid ein Recht auf Rückkehr in ihre Heimat – ein Leben in Sicherheit ist Grundvoraussetzung für eine Zukunftsperspektive mit sicherem Auskommen, Gesundheitsversorgung und Bildung“, betont Frank Schwabe.