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Fachgespräch zur Lage der Weltanschauungsfreiheit Das Recht auf Weltanschauungsfreiheit stärken!
9. September 2024 | Frank Schwabe: „In der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Vereinten Nationen nicht nur die Religionsfreiheit verankert, sondern auch drei nicht weniger wichtige Freiheiten: die Gedanken-, die Gewissens- und die Weltanschauungsfreiheit. Mein Amt steht für die weltweite Religionsfreiheit – aber nicht exklusiv. Sehr bewusst setze ich mich auch für die Freiheiten nicht religiös gebundener Menschen ein.
Die Weltanschauungsfreiheit stand politisch in den letzten Jahren ein wenig im Schatten der Verletzungen der Religionsfreiheit. Hier will ich das Amt des Beauftragten ausbauen und weiter profilieren. Der Blick in die Welt zeigt: Wird ein Menschenrecht verletzt, dann sind immer auch andere mit betroffen. Nicht nur religiöse Menschen, sondern auch Atheistinnen und Atheisten, Humanistinnen und Humanisten sind weltweit Opfer von Verfolgung und Diskriminierung. Ich nehme alle Aspekte von Artikel 18 der Erklärung der Menschenrechte ernst.
Um zu erörtern, was in Sachen Weltanschauungsfreiheit zu tun ist, habe ich mich am 9. September 2024 mit Vertreterinnen und Vertretern weltanschaulicher und humanistischer Verbände zum Austausch getroffen. Die Ergebnisse fließen in mein politisches Engagement ein. Die damit angestoßene Diskussion setzen wir fort – etwa in Fragen humanistischer Seelsorge und Spiritualität. Bei meinen Reisen ins Ausland thematisiere ich immer beides: Die Lage der Religions- und die der Weltanschauungsfreiheit.“